Über viele Jahre hinweg haben Banken Bearbeitungsgebühren für die Kreditaufnahme, für nachträgliche Kontoauszüge und sonstige Leistungen abgerechnet. Hiermit ist seit diesem Jahre Schluss. Im Mai 2014 hat der BGH entschieden, dass Banken keine gesonderten Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen dürfen. Auch auf gewerbliche Kredite ließe sich diese Rechtssprechung womöglich übertragen. Der Bankkunde kann demnach hinsichtlich bereits gezahlter Bearbeitungsgebühren Erstattung verlangen. Für derartige Rückforderungsansprüche besteht eine
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Posts by Dr. Schneiderbanger & Kollegen
Nach Untersuchungen der Verbraucherzentralen werden ca. 80 % der Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt. Allerdings erstatten die Versicherer dann nicht die voll eingezahlten Prämien, so insbesondere nicht die erheblichen Abschlussprovisionen, die bei Abschluss einer Lebensversicherung in der Regel fällig werden. Seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2014 bestehen jedoch durchaus gute Chancen, durch einen Widerspruch die gesamten Prämien mit einer angemessenen Verzinsung zurückzubekommen.
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Viele Unternehmen unterschätzen die Probleme, die sich aus der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns ab 2015 ergeben. Denn auch wer beispielsweise nur geringfügig Beschäftigte oder Minijobber für sich arbeiten lässt, muss die neuen Regelungen sehr genau prüfen und die Verträge gegebenenfalls anpassen. Spätestens bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung könnten Fehler katastrophale Folgen haben. Denn der Prüfer wird die Beitragsgrundlage nicht danach bewerten, was ein Arbeitnehmer tatsächlich
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Die Regierung bastelt an einem Mindeststundenlohn von 8,50 EUR. Dieser soll ab 1.1.2015 mit wenigen Ausnahmen auch für Minijobs gelten. Das kann dazu führen, dass Minijobs die Entgeltgrenzen überschreiten und nicht mehr beitragsfrei sind. Arbeitgeber sollten deshalb reagieren. Wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf den Minijob–Arbeitsmarkt auswirken wird, kann nur spekuliert werden: Mögliche Konsequenz könnten sein, dass zum Beispiel Schwarzarbeit wieder zunimmt. Alternativ könnte
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Wir möchten Sie heute über die vom Bundesverfassungsgericht für Mitte Oktober 2014 angekündigte Entscheidung in dem Verfahren, in dem es um die mögliche Verfassungswidrigkeit der Begünstigungen von bestimmten Betriebsvermögen im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuer und einen sich daraus ggf. ergebenden dringenden Handlungsbedarf informieren. Letztlich, da sich die Erbschaft- und Schenkungsteuern nach einem evtl. Wegfall dieser Vergünstigungen drastisch erhöhen könnten. Nach derzeit geltendem Erbschaft- und
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Der BGH hat mit Urteilen vom 13.05.2014 – XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 die vorformulierten Bearbeitungsentgelte, die standardmäßig von vielen Banken in Verbraucherdarlehensverträgen eingefordert wurden, für unwirksam erklärt. In dem einen der beiden Fälle erhob ein Verbraucherschutzverein gegenüber einer Bank eine Unterlassungsklage, wobei die Bank verurteilt wurde, die Verwendung der entsprechenden Klausel zum Bearbeitungsentgelt zu unterlassen. In dem anderen Fall haben die
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Die Einzelfirma Harald Prokscha mit der Firmenbezeichnung „Standleitungen.de“ hat am 5. August 2014 beim Insolvenzgericht Hof Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss des Amtsgericht – Insolvenzgericht – Hof vom 7. August 2014 wurde Herr Prof. Dr. Bernd Schneiderbanger zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Firma Standleitungen.de beschäftigt aktuell noch rund 42 Arbeitnehmer, die jedoch in formaler Hinsicht bei einer weiteren Firma der Unternehmensgruppe mit der Firmenbezeichnung
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Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehensverträge – der Bundesgerichtshof hat entschieden: vorformulierte AGB sind unwirksam! Der BGH hat mit Urteilen vom 13.05.2014 – XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 die vorformulierten Bearbeitungsentgelte, die standardmäßig von vielen Banken in Verbraucherdarlehensverträgen eingefordert wurden, für unwirksam erklärt. In dem einen der beiden Fälle erhob ein Verbraucherschutzverein gegenüber einer Bank eine Unterlassungsklage, wobei die Bank verurteilt wurde, die Verwendung der entsprechenden
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„Wir arbeiten seit Beginn diesen Jahres in enger Kooperation mit dem Kreditsachverständigenbüro Hink & Fischer Kreditsachverständige GbR zusammen und haben uns zum gemeinsamen Ziel gesetzt, kreditgeschädigten Gewerbetreibenden, aber auch Verbrauchern „aus einem Guss“ zu ihrem Recht zu verhelfen. Sollten auch Sie das ungute Gefühl haben, als Gewerbetreibender oder aber Privatkunde mit überhöhten Kreditzinsen oder aber unzulässigen Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. ungerechtfertigten Bearbeitungsgebühren beansprucht worden zu sein,
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