Allgemeines Zivilrecht

Zum Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts gehören alle bürgerlich-rechtlichen Themen, hier insbesondere aus dem Kauf- und Werkvertragsrecht. Das Kanzleiteam berät Sie umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Hier geht es insbesondere um die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, die Beendigung von Vertragsverhältnissen und Minderung der Vergütung sowie die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Auch das Aufsetzen und Modifizieren von zivilrechtlichen Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Fragen zur Gültigkeit und Verwendbarkeit von zivilrechtlichen Verträgen oder einzelnen Vertragsklauseln beraten wir interessenorientiert und kompetent.

Wir unterstützen Sie bei Kaufvertragsverhandlungen & als Vertretung bei Rechtsstreiten von Käufer und Verkäufer.

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