Handels- und Vertriebsrecht

Handels- und Vertriebsrecht sind maßgebliche Komponenten des Unternehmenserfolgs. Wir beraten Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen bei der Gestaltung ihrer Vertragsbeziehungen in den Bereichen Einkauf, Handel und Vertrieb. Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer handelsrechtlichen Ansprüche. Die präventive Gestaltung von risiko- und schadensminimierenden Verträgen, die Planung und Durchführung betrieblicher Maßnahmen sowie die rechtliche Abwicklung von Schadensfällen gehören zu unserem Leistungsspektrum. Wir beraten Sie kompetent und zielorientiert, damit Einkauf und Vertrieb Ihres Unternehmens, als maßgebliche Komponenten für Ihren Unternehmenserfolg, funktional und rechtssicher aufgestellt sind.

Unsere handelsrechtliche Beratung umfasst die Prüfung von Marketingkonzepten, Distributionsmaßnahmen und Unterstützung bei der Etablierung neuer Vertriebswege. Wir überprüfen und entwerfen für Sie sämtliche vertriebsrechtlichen Vertragsgestaltungen (wie z. B. Beschaffungsverträge, Lizenzverträge, Handelsvertreterverträge, Distributionsverträge) und stehen Ihnen in gewährleistungsrechtlichen Sachverhalten, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, zur Seite.

Wir beraten Unternehmen bei der Gestaltung von Vertragsbeziehungen in Einkauf, Handel und Vertrieb.

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