Privates Baurecht

Das Rechtsgebiet des privaten Baurechts befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben beteiligten Parteien. Hier geht es maßgeblich um das Verhältnis von Bauherr (Auftraggeber) und Bauunternehmer (Auftragnehmer). Dieses Rechtsgebiet ist im Wesentlichen im Werkvertragsrecht des BGB bzw. der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) festgeschrieben. Bauunternehmen bzw. Bauträger verwenden in der Regel vorformulierte Bauverträge, welche im Einzelfall für den Bauherrn sehr nachteilig sein können. Unser Leistungsspektrum reicht von der Prüfung / Gestaltung von Bauverträgen (VOB/B-Verträge), Haftungs- und Gewährleistungsfragen, Mängelbeseitigungsansprüchen, Durchsetzung und Sicherung von Werklohn- und Nachtragsforderungen.
Bei frühzeitiger Hinzuziehung eines Rechtsanwalts lassen sich in vielen Fällen erhebliche wirtschaftliche Nachteile verhindern. Wenden Sie sich daher bereits frühzeitig betreffend die Fragen Ihres Bauvorhabens an uns, um Ihre Rechtsposition zu verbessern.

Wir unterstützen bei Prüfung / Gestaltung von Bauverträgen, Haftungsfragen, Mängelbeseitigungsansprüchen, u.v.m.

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