Geldwäscherecht

Nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GWG) haben Unternehmen umfangreiche Sorgfalts- und Kontrollpflichten zu erfüllen. Diese stellen Unternehmer vor eine Vielzahl kaum überschaubarer und in der Praxis zu lösender Aufgaben. Die gesetzlichen Regelungen zur Geldwäscheprävention und zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung stellen sehr hohe Anforderungen an die verpflichteten Unternehmen.
U.a. sind Unternehmen nach dem GWG verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Gerade mittelständische Unternehmen müssen hier wertvolle Arbeitskraft opfern, oder zusätzliches Personal einstellen, um dem gerecht zu werden. Auch bei Einsatz externer Geldwäschebeauftragter, welche im Rahmen von Vertragsverhältnissen diverse Verpflichtungen übernehmen können, bleibt letztendlich die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beim verpflichteten Unternehmen. Sofern Sie als Unternehmer nach dem GWG zur Vornahme von Sicherungsmaßnahmen verpflichtet sind, beraten wir Sie gerne zu Rechtsfragen im Geldwäscherecht.

Nach GWG zu Geldwäsche-Sicherungsmaßnahmen verpflichtet? Wir beraten Sie unter anderem bei der Geldwäscheprävention.

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