Verkehrsrecht

Unser Kanzleiteam berät Sie in allen Fragestellungen rund um das Thema Verkehrsrecht. Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt hierbei auf dem privaten Verkehrsrecht. Wir vertreten Sie zielorientiert und kompetent sowohl in Verkehrshaftungsfällen (z. B. der Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall bzw. Ansprüchen gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung sowie im Zusammenhang mit der Erhebung von Ansprüchen gegenüber der eigenen Teil- bzw. Vollkaskoversicherung) sowie auf dem Gebiet des Verkehrsvertragsrechts (z. B. bei der Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge, daraus folgenden Gewährleistungsrechten).

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