Gewerblicher Rechtschutz
Wenn Ihre unternehmerischen Mühen und Leistungen Ihnen einen hart erarbeiteten Marktanteil für die Produkte Ihres Unternehmens verschafft haben, den Sie erhalten und weiter ausbauen wollen, dann werden Sie etwas dagegen haben, wenn ein Mitbewerber durch unlautere Verhaltensweise und insbesondere Werbemaßnahmen versucht, sich einen Vorteil zu verschaffen. Auch müssen Sie sich dagegen schützen, wenn Ihnen als Unternehmer bzgl. Ihrer aktuellen Werbung eine anwaltliche Abmahnung zugestellt wird und Ihnen nachgesagt wird, Sie hätten sich unlauter verhalten. Inwieweit eine Abmahnung berechtigt erfolgt und eine Verpflichtung Ihrerseits besteht, eine häufig abverlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, muss im Einzelfall sehr schnell und fundiert geklärt werden. Auch wenn es um die Alleinstellungsmerkmale Ihres Unternehmens geht und Dritte durch Verwendung Ihrer Marke oder eines ähnlichen Zeichens Ihr Unternehmenskennzeichen gefährdet oder verletzt, oder ähnliche nachgeahmte Produkte auf den Markt bringen, müssen Sie zum Schutz Ihres unternehmerischen Eigentums und zur Vermeidung von Schaden schnell und effektiv handeln. Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes.