Maklerrecht

Das Maklerrecht ist Teil des zivilrechtlichen Immobilienrechts. Die Rechtsordnung unterscheidet die Tätigkeit des Wohnungsmaklers, welcher gewerbsmäßig Mietverträge über Wohnraum vermittelt, und des Immobilienmaklers, welcher gewerbsmäßig Kaufverträge und Mietverträge über Gewerberäume und andere Immobilien vermittelt. Kern des Maklerrechts ist der Maklervertrag. Hier verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Makler für die Vermittlung einer Wohnung oder Immobilie eine Vergütung zu zahlen, die sog. „Maklercourtage“. Ein vermittelter Vertrag kann sowohl ein Kaufvertrag, als auch ein Mietvertrag sein. Dem Auftraggeber steht es trotz Abschluss des Maklervertrages frei, den Mietvertrag oder Immobilienkaufvertag abzuschließen oder nicht. Durch den Maklervertrag entstehen keine gegenseitigen Hauptleistungspflichten zwischen Auftraggeber und Makler, womit auch der Makler nicht verpflichtet ist, überhaupt tätig zu werden. Das Maklervertragsverhältnis beschränkt sich auf Nebenpflichten und basiert auf dem sog. Erfolgsprinzip, d. h. nur wenn die Tätigkeit des Maklers auch Erfolg hatte und ein entsprechender vermittelter Hauptvertrag (Mietvertrag oder Immobilienkaufvertrag) zwischen Auftraggeber und einem Dritten wirksam zustande kommt, ist der Auftraggeber gegenüber dem Makler zur Zahlung der Maklercourtage verpflichtet.
Anders verhält es sich nur, wenn die Parteien einen sog. Maklerdienstvertrag abschließen, womit der Makler dem Auftraggeber gegenüber faktisch zum aktiven Tätigwerden verpflichtet wird.

Mit Abschluss des Maklervertrages wird zwischen den Parteien jedoch ein besonderes Treueverhältnis begründet, abhängig von der Art und dem Umfang des vermittelten Geschäfts. Hier muss der Makler die Interessen seines Auftraggebers und auch des Dritten wahren (z. B. ist er zur Geheimhaltung verpflichtet) und der Auftraggeber muss seinerseits Sorgfaltspflichten und Vertraulichkeit wahren (z. B. Unterrichtungspflicht, sofern er vom geplanten Geschäft Abstand nehmen will). Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um das Rechtsverhältnis mit Wohnungs- und Immobilienmaklern.

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