Kaufrecht
Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen
Gegenstand eines Kaufvertrags kann nahezu alles sein. Immobilien, bewegliche Gegenstände, ganze Unternehmen aber auch Rechte, Gesellschaftsanteile und dergleichen. Entsprechend vielschichtig sind die Probleme, die beim Kaufvertrag auftreten können. Meistens ergeben sich Probleme nach Durchführung des Kaufs. In diesem Stadium zeigt sich dann, wie wichtig ein gut verhandelter und ausgearbeiteter Kaufvertrag ist.
Wir unterstützen Sie bei Kaufvertragsverhandlungen, insbesondere beim Aushandeln der einzelnen Konditionen des geplanten Vertragsverhältnisse und setzen dann das erreichte Verhandlungsergebnis durch Gestaltung und Entwurf der Vertragstexte um. Wir berücksichtigen dabei – anders als einfache Kaufvertragsformulare – die Besonderheiten des Einzelfalls Ihrer persönlichen Situation und des zu regelnden Vertragsverhältnisses.
Auf Grund Doppelqualifikation unserer Berufsträger bzw. der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Rechts- und Steuerabteilung in unserem Hause können wir Ihnen (auf Wunsch) Kaufverträge gestalten, die sowohl die rechtlichen, als auch die steuerlichen Anforderungen im erforderlichen Umfang berücksichtigen. Sofern Sie bereits von Ihrem Vertragspartner den Entwurf eines Kaufvertrags erhalten haben, prüfen wir für Sie die dort enthaltenen rechtlichen/steuerrechtlichen Regelungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Änderungswünsche bei Ihrem Vertragspartner.
Wir verhandeln und erstellen für Sie auch Kaufverträge über komplexe Sachgesamtheiten, wie z. B. Unternehmenskaufverträge.
Vertretung bei Rechtsstreiten zwischen Käufer und Verkäufer
Im Rahmen des Abschlusses und der Durchführung von Kaufverträgen kommt es sehr oft zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer.
- Hat die Kaufsache die vereinbarte Beschaffenheit?
- Muss der Verkäufer eine Ersatzsache liefern?
- Wann ist der Kaufpreis zur Zahlung fällig?
- Welche Nebenpflichten hat der Käufer/Verkäufer zu erfüllen?
- Wurde die Kaufsache ordnungsgemäß geliefert?
- Wer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache?
Wir vertreten Sie in allen Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem jeweiligen Kaufvertrag ergeben – sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Bereich.
Nach erfolgreichem Abschluss des Gerichtsverfahrens unterstützen wir Sie bei der Zwangsvollstreckung und somit bei der wirtschaftlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Vertragsmangel
Beim Kaufvertrag ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die Kaufsache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat bzw. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder aber wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Auf Grund dieser doch allgemein gefassten Regelungen wird oft darüber gestritten, ob Sachmängel gegeben sind oder ob die Kaufsache mangelfrei ist.
Liegt ein Mangel vor, stellt sich die Frage, welche Rechte der Käufer wegen dieses Mangels hat, wie diese Rechte und wann diese Rechte geltend gemacht werden müssen (Verjährung). Insbesondere beim Handelskauf treffen den Käufer besondere Untersuchungs- und Rügepflichten, damit er seine Ansprüche auf Grund Sachmängeln gegen den Verkäufer auch durchsetzen kann.
Hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung bzw. hat der Verkäufer das Recht, nachzubessern?
Wann entstehen Minderungsrechte, Rücktrittsrechte, Schadenersatzansprüche bei einer der Vertragsparteien?
Welchen Einfluss hat eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie?
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Feststellung und Durchsetzung Ihrer Mängelansprüche bzw. unterstützen Sie bei Abwehr Ihnen gegenüber unberechtigt geltend gemachter Ansprüche. Wir vertreten Sie hier sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Bereich.
Sonstige Verträge
Neben Mietverträgen, Arbeitsverträgen, Erbverträgen und Kaufverträgen werden die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartnern in div. sonstigen Verträgen geregelt. Bspw. genannt seien hier Werkverträge, Bauverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Dienstleistungsverträge, Leasingverträge oder aber auch Darlehensverträge und Vereinbarungen über die Bestellung von Sicherheiten/Bürgschaftsverträge, usw.
Auch im Bereich des sonstigen Vertragsrechts beraten wir Sie gerne bei der Begründung, Durchführung und Beendigung derartiger Verträge, bei der Vertragsgestaltung und Abwicklung sowie bei allen sich aus diesen Verträgen ergebenden rechtlichen Problemen.
Auf Wunsch können wir Ihnen auch hier sowohl die rechtliche als auch die steuerrechtliche Beratung aus einer Hand gewährleisten. Bei Rechtsstreiten aus diesen Verträgen vertreten wir Sie sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich.