Miet- und Wohneigentumsrecht

Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen

Sie beabsichtigen, Immobilien, einzelne Geschäftsräume, Wohnräume oder aber auch ein ganzes Unternehmen zu mieten oder zu vermieten, zu pachten oder zu verpachten?

Wir beraten und unterstützen Sie bei Miet- bzw. Pachtvertragsverhandlungen, insbesondere beim Aushandeln der einzelnen Konditionen des geplanten Vertragsverhältnisses und setzen dann das erreichte Verhandlungsergebnis durch Gestaltung und Entwurf der Vertragstexte um.

Wir erstellen Ihnen Mietverträge oder Pachtverträge, die speziell auf Ihre Situation angepasst sind und die Besonderheiten Ihres konkreten Falles berücksichtigen. Dank der Doppelqualifikation unserer Berufsträger bzw. der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Rechts- und Steuerabteilung in unserem Hause können wir Ihnen (auf Wunsch) Mietverträge gestalten, die sowohl die rechtlichen als auch die steuerrechtlichen Anforderungen im erforderlichen Umfang berücksichtigen. Sofern Sie bereits von Ihrem Vertragspartner den Entwurf eines Miet-/Pachtvertrags erhalten haben, prüfen wir für Sie die dort enthaltenen rechtlichen/steuerrechtlichen Regelungen.

Vertretung bei Rechtsstreiten zwischen Mieter und Vermieter

Während der Dauer eines Mietverhältnisses, bei dessen Begründung oder dessen Beendigung kommt es bei einer Vielzahl der Fälle zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter/Vermieter bzw. Pächter/Verpächter.

  • Ist eine Mieterhöhung des Vermieters gerechtfertigt?
  • Durfte der Mieter zulässigerweise eine Mietminderung vornehmen?
  • Wurde die Nebenkostenabrechnung korrekt erstellt?
  • Wer muss wann Schönheitsreparaturen/Instandhaltungsarbeiten durchführen?

Weitere Themen sind bspw.:

  • Konkurrenzschutz
  • Betreiberpflicht
  • Kündigung des Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses
  • Räumung
  • Mietereinbauten
  • Werbemaßnahmen
  • Mängel des Mietobjekts
  • Mängelbeseitigung
  • Mietausfall
  • Beschädigung der Mietsache

usw.

Wir beraten Sie in allen Rechtsstreitigkeiten rund um das Miet-/Pachtverhältnis im außergerichtlichen Bereich und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. bei der Beitreibung Ihrer Mietzinsforderungen vor den zuständigen Gerichten. Nach erfolgreichem Abschluss des Gerichtsverfahrens unterstützen wir Sie bei der Zwangsvollstreckung und somit der wirtschaftlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir beraten Sie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, prüfen Mietverträge und vertreten Sie im Mietrechtsstreit.

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