Rechtsberatung

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist Kernkompetenz der Kanzlei Dr. Schneiderbanger & Kollegen. Das Wirtschaftsrecht ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs und rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik. Es stellt die Gesamtheit aller Rechtsnormen und Maßnahmen dar, welche auf alle am Wirtschaftsleben beteiligten Verkehrsteilnehmer, deren Beziehungen untereinander, sowie deren Beziehung zum Staat Einfluss nehmen. Unsere Berufsträger sind im Wirtschaftsprivatrecht und im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Unsere Beratung und Vertretung erfolgt im Team durch die Vernetzung der im Einzelfall erforderlichen Rechtsdisziplinen. Das Wirtschaftsprivatrecht betrifft die Rechtsverhältnisse der Marktteilnehmer und den Güter- und Leistungsaustausch zwischen Produzenten, Händlern und Verbrauchern. Hier sind vor allem die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Handels- und Vertriebsrecht, Gesellschaftsrecht, maßgeblich.

Das große Beratungsspektrum im Wirtschaftsrecht

Unsere Beratung reicht von der Gründung, über den Kauf/Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen, die Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Unternehmensnachfolge, die Restrukturierung und Umwandlung sowie die Sanierung und Beratung in der Krise. Für sämtliche unternehmensgestaltenden Maßnahmen erhalten Sie bei Dr. Schneiderbanger & Kollegen die wirtschaftsrechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung aus einer Hand. Ebenso bieten wir die Prozessführung und Vertretung in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten an. Wir bearbeiten zudem Ihre Forderungsbeitreibung im Inland und ggf. im europäischen Ausland inkl. der Zwangsvollstreckung.

Auch im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts werden Sie von unseren Berufsträgern kompetent beraten und verteidigt. Als Unternehmer ist das Risiko, in Wirtschaftsstraftaten und entsprechende Strafverfahren verwickelt zu werden, durchaus höher, als allgemein angenommen. Produzierende Unternehmen sind mit der Fortentwicklung des Umweltstrafrechts zunehmend in den Fokus der Ermittlungsbehörden getreten und durch die ausweitende Auslegung des „Untreue-Paragraphen“ im Strafgesetzbuch wird die unternehmerische Entscheidungsfindung zunehmend staatsanwaltschaftlicher und strafgerichtlicher Überprüfung unterzogen. Auch durch Fortentwicklung weitreichender Vorschriften im Nebenstrafrecht, wie zum Beispiel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, sind unternehmerische Risikobereiche gewachsen. Als Beschuldigter im Wirtschaftsstrafverfahren benötigen Sie qualifizierte und erfahrene Rechtsanwälte, welche Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Verteidigung gegenüber Staatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern bieten. Wir begleiten Sie als Beschuldigter, aber auch als Anzeigenerstatter, bzw. in der Privat- oder Nebenklage durch derartige, komplexe Wirtschaftsstrafverfahren.

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