Vertragsrecht

Unsere Kanzlei berät seit vielen Jahren fachkundig und erfahren Unternehmen und Privatpersonen in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Neben der Gestaltung und Prüfung von Verträgen aller Art vertreten wir unsere Mandanten in allen Rechtsstreitigkeiten und Belangen im Hinblick auf die Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche (Haupt- und Nebenleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Gewährleistungsansprüche, etc.) und die Ausübung von Gestaltungsrechten (Minderung, Anfechtung, Kündigung, Rücktritt, etc.). Unser Beratungsspektrum reicht von allen Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs (wie z. B. klassische Kaufverträge, Werkverträge, Arbeitsverträge, Dienstverträge) sowie bis hin zu sehr speziellen gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltungen, welche durch die Interdisziplinarität unserer Kanzlei rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich optimiert auf die Bedürfnisse des Mandanten maßgeschneidert sind.

Sie benötigen Beratung unserer Anwälte bei Leasingverträgen, Darlehensverträgen oder sonstigen Verträgen?

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