Sozialversicherungsrecht

Die Sozialversicherung als gesetzliche Versicherung ist weitgehend als Pflichtversicherung ausgestaltet, welche vornehmlich für Arbeitnehmer gilt. Zwar können sich selbständige unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern und Familie in Gestalt von Ehepartner und Kindern sind in der Regel beitragsfrei ist versichert, jedoch knüpft die Sozialversicherungspflicht an das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses an. Nach dem Einkommen richtet sich regelmäßig die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge. Diese unterteilen sich in der Regel in einen Arbeitgeberanteil und einen Arbeitnehmeranteil. Zusammen mit der Lohnsteuer werden beide Anteile vom Arbeitgeber abgeführt, lediglich die von der Berufsgenossenschaft getragene gesetzliche Unfallversicherung finanziert der Arbeitgeber allein.
Zu unserem Tätigkeitsfeld gehören u.a. die Beratung und Vertretung von Unternehmen in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren. Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt hierbei auf der Beratung und Vertretung von Unternehmen, z. B. bei Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger, wenn diese Beitragsnachforderungen aus der Sozialversicherung gelten machen. Die Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Arbeitnehmern steht hier im Vordergrund, d. h. die Frage, ob für einzelne Arbeitnehmer Sozialversicherungspflicht besteht und damit eine Beitragspflicht und etwaige Nachzahlungsansprüche ausgelöst werden.

Wir vertreten Sie in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren z.B. bei Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger u.v.m.

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