Arbeitsrecht
Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Die richtige Gestaltung eines Arbeitsvertrags kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber von existenzieller Bedeutung sein. Dabei wird das Arbeitsrecht sehr stark durch die Rechtsprechung der Gerichte (Richterrecht) bestimmt und fortgebildet. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist deshalb immer die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen und in die vertragliche Gestaltung einzubeziehen. Besondere Anforderungen werden bspw. an befristete Arbeitsverträge gestellt.
Wir erstellen Ihren Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie unter Abgleich mit den Regelungen eines etwa bestehenden Tarifvertrags und der bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Die arbeitsvertraglichen Regelungen werden dabei – anders als bei allgemeinen Formularen – an die bei Ihnen vorliegende konkrete Situation angepasst. Wir berücksichtigen bei der Vertragsgestaltung besondere Umstände (wie z. B.: Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich, leitende Angestellte, Geschäftsführeranstellungsvertrag, Ehegattenarbeitsvertrag, usw.).
Auf Grund der Doppelqualifikation bzw. der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Rechts- und Steuerberatung in einem Haus können wir – soweit gewünscht – die arbeitsvertraglichen Regelungen nicht nur in rechtlicher, sondern auch in steuerrechtlicher Hinsicht optimal gestalten.
Wird Ihnen von Ihren Vertragspartnern ein Arbeitsvertragsentwurf vorgelegt, so prüfen wir für Sie diesen Vertrag und unterstützen Sie bei den Vertragsverhandlungen mit Ihrem Vertragspartner oder aber auch bei der Abänderung bereits bestehender Arbeitsverträge.
Vertretung bei Rechtsstreiten zwischen Arbeitnehmern/Arbeitgebern
Die Vielzahl der bei den Arbeitsgerichten anhängigen Verfahren zeigt deutlich, wie häufig Rechtsstreite zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorkommen. Einen großen Teil nehmen hiervon die Kündigungsrechtsstreite ein. Aber nicht nur die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, sondern auch Rechtsstreite im laufenden Arbeitsverhältnis als auch bei dessen Begründung sind regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verfahren.
Wir beraten Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitnehmer/Arbeitgeber sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens unterstützen wir Sie bei der Beitreibung Ihrer Forderung oder Durchsetzung Ihrer Rechte im Wege der Zwangsvollstreckung der erlangten Titel.
Beratung bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht
Die Vielzahl der bei den Arbeitsgerichten anhängigen Verfahren zeigt deutlich, wie häufig Rechtsstreite zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorkommen. Einen großen Teil nehmen hiervon die Kündigungsrechtsstreite ein. Aber nicht nur die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, sondern auch Rechtsstreite im laufenden Arbeitsverhältnis als auch bei dessen Begründung sind regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verfahren.
Wir beraten Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitnehmer/Arbeitgeber sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens unterstützen wir Sie bei der Beitreibung Ihrer Forderung oder Durchsetzung Ihrer Rechte im Wege der Zwangsvollstreckung der erlangten Titel.
Einstellung
Beratungsbedarf besteht nicht nur bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und deren Beendigung, sondern ist aufgrund der existenziellen Bedeutung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer und auch den Arbeitgeber sowie auf Grund der Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften und der Fortentwicklung des Arbeitsrechts durch höchstrichterliche Entscheidungen auch in sonstigen Bereichen des Arbeitsrechts gegeben. So können bereits bei Schaltung einer Stellenanzeige oder aber beim Vorstellungsgespräch Fehler gemacht werden, die zu Schadensersatzpflichten des Arbeitgebers führen können. So verbietet bspw. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Benachteiligung von Arbeitnehmern aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, wegen Ihrer ethnischen Herkunft, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Verstößt der Arbeitgeber hiergegen, so ist er Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Auch auf das laufende Arbeitsverhältnis hat der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz Auswirkungen.
Kündigung/Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Ein großer Teil der Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten wird im Bereich Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt. Durch das Kündigungsschutzgesetz, aber auch durch eine Vielzahl von weiteren Regelungen in verschiedenen Gesetzesvorschriften werden an eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses strenge Anforderungen gestellt, um einen wirksamen Schutz des Arbeitnehmers, für den das Arbeitsverhältnis i. d. R. von existenzieller Bedeutung ist, zu gewährleisten. Unsere Erfahrungen vor den Arbeitsgerichten haben gezeigt, dass in einer Vielzahl der Fälle die Arbeitgeber die Wirksamkeitsvoraussetzungen beim Ausspruch von Kündigungen oder sonstigen Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht einhalten und vor den Arbeitsgerichten dann die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird. Hierdurch entstehen für die Arbeitgeber oftmals erhebliche Zahlungsverpflichtungen (z. B. Annahmeverzugslohn).
Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten.
Sind Sie Arbeitnehmer, so prüfen wir, ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung oder sonstige Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam ist, insbesondere ob alle Voraussetzungen für eine wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingehalten wurden.
Für Arbeitgeber bieten wir an, Kündigungen im Vorfeld ihres Ausspruchs rechtlich so vorzubereiten, dass alle Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Kündigung eingehalten werden und möglichst ein Rechtsstreit vor den Arbeitsgerichten vermieden oder aber mit überwiegenden Erfolgsaussichten geführt werden kann.
Wir bereiten zusammen mit Ihnen betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte Kündigungen sowohl in Form der ordentlichen als auch außerordentlichen Kündigung vor. Wir beraten Sie auch im Hinblick auf weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen (Anhörung des Betriebsrats, Einholung von Zustimmungen z. B. vom Integrationsamt bei Vorliegen einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers, usw.). Wir beraten Sie bei Fragen zu Aufhebungsverträgen/Abwicklungsverträgen. Auch für den Fall, dass mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig entlassen werden müssen, um eine notwendig gewordene Reduzierung der Personalkosten zu erreichen, stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite (Stichwort: “Massenentlassungsanzeige“).
Urlaubsrecht/Urlaubsgeld/Urlaubsabgeltung
Im Bereich des Urlaubsrechts geht es häufig um die Fragen, wie viel Urlaubstage stehen dem Arbeitnehmer zu, reduziert sich der Urlaubsanspruch bei unterjährigem Ausscheiden des Arbeitnehmers, in welcher Höhe ist Urlaubsgeld oder aber Urlaubsabgeltung geschuldet.
Diese Fragen stellen sich häufig im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, aber auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses treten Probleme rund um den Urlaubsanspruch und den Urlaubsgeldanspruch. Die für diesen Bereich zuständigen Berufsträger beantworten auch hierzu gerne Ihre Fragen und beraten Sie bei der Gestaltung entsprechender arbeitsvertraglicher Regelungen oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer.