Transport- und Speditionsrecht
Das Transportrecht umfasst alle Transportformen, wie z. B. den Straßengüterverkehr, den Eisenbahnverkehr, etc. und die generellen Grundsätze aus den Rechtsvorschriften und Entscheidungen zu allen Arten des Güterverkehrs. Das Transportrecht hat seine gesetzliche Grundlage im Handelsgesetzbuch, dort insbesondere §§ 407 ff HGB. Daneben sind Abkommen, Verträge und andere Rechtsvorschriften maßgebend, wie die internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR), die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) oder Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL). Hier geht es in der Regel um rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust des Transportgutes Straftaten der Beteiligten des Güterverkehrs sowie Rechnungsforderungen aufgrund erbrachter Transportdienstleistungen.
Das Speditionsrecht befasst sich mit dem Spediteur als Organisator des Transports, welcher eine Vielfalt an Risiken ausgesetzt ist und sich hier durch rechtliche Weichenstellungen und strategisches Handeln absichern muss, um am Markt zu bestehen und eigene Ansprüche erfolgreich vorzubereiten und durchzusetzen. Die gesetzliche Grundlage des Speditionsrechts ist vornehmlich im Handelsgesetzbuch, hier insbesondere §§ 453 ff. HGB zu finden. Auch hier spielen Abkommen, Verträge und andere Rechtsvorschriften, wie die internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR), die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) oder die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) eine wichtige Rolle.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um das Transport- und Speditionsrecht. Auch in versicherungsrechtliche Fragestellungen, welche hier in der Regel auftreten, da nahezu alle Frachtführer, Speditions- und Logistikunternehmen für Schäden an Gütern auf Transportwegen versichert sind, stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.