Forderungsbetreibung

Prüfung von Ansprüchen aus Verträgen

Kaufverträge

Sie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen, möglicherweise die Kaufsache dem Käufer schon übergeben, doch dieser zahlt den Kaufpreis nicht?
Wir prüfen für Sie, ob der Kaufpreisanspruch bzw. sonstige Ansprüche aus dem Kaufvertrag wirksam entstanden sind und bereits Fälligkeit eingetreten ist. Sollte der Käufer Einreden oder Einwendungen gegen den Kaufpreisanspruch erheben, so prüfen wir diese auf ihre Berechtigung. Nach Ausgang dieser Prüfung besprechen wir mit Ihnen dann die Erfolgsaussichten einer weiteren außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Forderungen (s. Beitreibung Ihrer Forderung).g).

Werkverträge

Sie haben mit Ihrem Kunden einen Werkvertrag geschlossen. Nun möchten Sie, dass Ihr Vertragspartner Zahlungen leistet, sei es vereinbarte Anzahlungen oder aber endgültige Zahlungen bei Fertigstellung?

Wir prüfen für Sie, ob Ihre Zahlungsansprüche aus den Werkverträgen wirksam entstanden sind und ob Fälligkeit der einzelnen Beträge eingetreten ist. Sollte Ihr Vertragspartner Einwendungen bereits gegen die Zahlungsansprüche erhoben haben, prüfen wir die Berechtigung dieser Einwände. Gerade im Zusammenhang mit Werkverträgen sind oft zusätzliche Modalitäten für die wirksame Entstehung von Zahlungsansprüchen und deren Fälligkeit vereinbart bzw. gesetzlich geregelt. Eine erfolgversprechende Geltendmachung dieser Ansprüche setzt voraus, dass die besonderen Voraussetzungen auch erfüllt sind.

Im Ergebnis der Prüfung besprechen wir mit Ihnen dann die Erfolgsaussichten mit der weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Form der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Geltendmachung bzw. beraten Sie dahingehend, welche Voraussetzungen Sie für die Fälligkeit und erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche noch erfüllen müssen. Bei entsprechenden Erfolgsaussichten unterstützen wir Sie bei der Beitreibung Ihrer Forderungen (s. Beitreibung Ihrer Forderungen).

Sonstige Verträge

Auch im Rahmen sonstiger Verträge, wie z. B. Darlehensverträge, Mietverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Arbeitsverträge, Provisionsvereinbarungen, Dienstleistungsverträge, usw., prüfen wir für Sie, ob Ihre Forderungen/Ihre Ansprüche aus den jeweiligen Verträgen wirksam entstanden und fällig geworden sind bzw. ob Einwendungen/Einreden Ihrer Vertragspartner von diesen zu Recht geltend gemacht werden oder zu Recht geltend gemacht werden könnten.

Wir unterstützen Sie bei der Schaffung der Voraussetzungen für die wirksame Entstehung Ihrer Forderung bzw. den Eintritt der Fälligkeit. Sollten Ihre Mahnschreiben bzw. unsere Rechtsanwaltsschreiben Ihren Vertragspartner nicht veranlassen, Ihre Forderung zu erfüllen, erläutern wir Ihnen die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung und setzen Ihre Forderungen gerichtlich durch (s. Beitreibung Ihrer Forderungen).

Der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht? Verträge werden nicht eingehalten? Wir prüfen Ansprüche aus Verträgen.

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